Thema: Verlobung
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Alt 04.11.2009, 11:30
Alexandra Alexandra ist offline
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Standard Verlobung

Hallo Carolina,

also eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, die Ehe miteinander einzugehen. Es ist ein Vertrag im rechtlichen Sinne. Man kann die Verpflichtung allerdings nicht einklagen. Dennoch gibt es auch rechtliche Konsequenzen. Geschenke z.B., die man im Hinblick darauf gemacht hat, dass man eine Verlobung eingegangen ist, kann man zurückfordern, wenn die Verlobung gelöst wurde. Also: Verlobungsgeschenke kann man wieder zurück verlangen, wenn es nicht zur Ehe kommt.

Gruss
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