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Alt 04.11.2009, 11:38
Peter Peter ist offline
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Standard Vormundschaftsgericht - Betreuungsgericht

Hallo,

ja, das Vormundschaftsgerichts gibt es seit Inkrafttreten des FamFG nicht mehr. Es ist in Betreuungsgericht umgetauft worden. Es handelt sich dabei weiterhin um das Amtsgericht. Auch die Aufgaben sind gleich geblieben.

LG
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