Bekleidung an Besuchswochenenden Hallo,
eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Da der Vater aber den Unterhalt nicht für die Wochenenden oder den Urlaub kürzen kann, in denen das Kind bei ihm ist, musst du den Kindern die Bekleidung zur Verfügung stellen. Auch dürftest du aus demselben Grund für das Waschen zuständig sein, denn auch wenn die Kinder bei dir wären, müsstest du ja waschen und Bekleidung zur Verfügung stellen.
Ich würde das Thema aber estmal mit dem Vater besprechen. Vielleicht kann man ja eine Lösung finden.
Gruss |