Nachehelicherunterhalt trotz Erwerbsunfähigkeitsrente Angeblich steht lt. deutscher Rechtsprechung einem Unterhaltspflichtigem der nachweislich Unterhalt an den Unterhaltsbedürftigen gezahlt hat (sogar mit Vorbehaltshinweis) nicht zu, im Falle einer Leistungsnachzahlung (bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente) für denselben Zeitraum, die Rückzahlung zu beanspruchen.
Aber mit öffentlichen Stellen rechnet der Rententräger vor Auszahlung direkt ab.
Wer als Privatperson Unterhalt zahlt ist demnach einfach nur zu gutmütig und blöd?
Muß ich so jedenfalls aus dem ersten Kommentaren eines Anwaltes schließen, den ich um Rat gebeten habe.
Die Lage ist mir bewußt und entreicherten Unterhalt gibt es nicht mehr. allerdings habe ich nicht freiwillig gezahlt, sondern auf Grund des Scheidungsvergleiches. die 700 € mtl. wurden vom Gericht auf Grund der vorliegen zahlen Einkommen/ schulden ermittelt. soweit so gut.
Ich stelle die frage einmal anders. wie begründet sich denn die Situation, das der Unterhaltsempfänger auf diese weise doppelt Unterhalt erhält, also meinen gezahlten und den nachgezahlten? denn meine Rückforderung betrifft ja nur die rückwirkend gezahlten 591 €. nicht den damalig gezahlten Unterhalt.
die 700 € wurden damals errechnet und stellten das Minimum da, dessen was ich leisten kann.
die 591 € mtl. Nachzahlung stellen für den Unterhaltsempfänger doch so etwas wie nachträgliches Einkommen da?
GIBT ES EV. LEIDENSGENOSSEN?
ODER KANN MIR BITTE JEMAND EINEN TIPP GEBEN?
LG Hardy |