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Alt 22.02.2012, 16:24
Coldplay Coldplay ist offline
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hardy,

mich wundert, dass bei einem Einkommen von 1.291 euro ( 700 + 591 ) noch Wohngeld beigesteuert wird.

Den Kindesunterhalt musst du natürlich gedanklich abziehen, wenn du eure beiden Einkünfte miteinander vergleichen möchtest da man davon ausgeht, dass dies ausschließlich für eure Tochter aufgewendet wird und nicht der Mutter als zusätzlicher Bonus zur Verfügung steht. Aber dies nur am Rande denn ansonsten finde ich da ebenso keine ordentliche Verhältnismäßigkeit als gegeben.
Die 700 Euro sind sehr stramm. Wie kamen diese Zustande oder reden wir hier noch vom anfänglichen Trennungsunterhalt? Das wäre dann natürlich etwas anderes. Obwohl das Trennungsjahr ( du hast den Nov. 2010 erwähnt ) mittlerweile vorbei wäre.

*kopfkratz* Ich glaube du musst bezüglich eurer Situation etwas weiter ausholen! ^^

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