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Alt 20.08.2009, 12:07
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Standard Anwalt bei Scheidung

Hi Mario,

nur der Ehegatte, der den förmlichen Scheidungsantrag stellt, muss sich durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht vertreten lassen. Denn Anträge können nur durch einen Anwalt gestellt werden, da Anwaltszwang herrscht. Will der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nicht widersprechen, so benötigt er keinen Anwalt. Er braucht nur dann einen Anwalt, wenn er selbst Anträge stellen will. Wenn das Scheidungsverfahren umfangreich und juristisch schwierig ist, wird der zweite Anwalt unbedingt notwendig sein.
Ein Anwalt kann zudem immer nur eine Partei vertreten, die Ehegatten können sich nicht gemeinsam vertreten lassen.

Gruss

Catti
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