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Alt 24.11.2009, 11:26
Dirk Dirk ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
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Standard Möbelkauf nach Trennung

Hallo,

deine Frage war, ob das neue Sofa zu eurem gemeinsamen Vermögen gehört, obwohl ihr bereits getrennt seid.
Also ich gehe mal davon aus, dass ihr eine Zugewinngemeinschaft habt, also keinen Ehevertrag abgeschlossen habt. Wenn du das Sofa gekauft hast, dann gehört es dir allein, da du ja nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft mit deinem Mann lebst.
Eine andere Frage ist, ob es als Wert im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Diese Frage ist zu bejahen, weil Stichtag für die Berechnung des Zugwinns der Tag der Stellung des Scheidungsantrags ist. Allerdings zählt dann der Zeitwert, also der Wert des Sofas an diesem Tag, nicht der Neuwert.

Viele Grüße
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