DDT bei Volljährigem Kind Hi Kleine,
also bei einem volljährigen Kind gilt grundsätzlich das gleiche, wie bei minderjährigen Kindern, wenn die DDT anwendbar ist. Je nach der Situation im Einzelfall erfolgt eine Höherstufung. Jedes Elternteil muss natürlich nur anteilig zu seinem Einkommen zahlen.
Gruss |