Unterhaltsberechtigte Rangfolge Hi Maren,
an erster Stelle, stehen unter 18-jährige unverheiratete und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, soloange si im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich ni der allgemeinen Schulausbildung befinden. Dabei ist es unerheiblich, ob es sichum eheliche, nichteheliche oder adoptierte Kinder handelt.
An zweiter Stelle, auf dem 2. Rang, folgen Expartenerinnen oder Expartner, welche Kinder betreuen und Ehepartner mit einer langen Ehedauer. Lang heißt wohl mehr als 20 Jahre.
Auf dem dritten Rang steht der getrennte oder geschiedene Partner, der keine Kinder betreut oder nicht lange verheiratet war.
An vierter Stelle stehen volljährige Kinder.
An fünfter Stelle kommen die Enkel und dann die Eltern, die sich nicht selbst unterhalten können (Elternunterhalt).
Gruss
Krümmel |