Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Ausländer Hallo,
eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann selbstverständlich von einem Deutschen auch mit einem Ausländer eingegangen werden. Genauso, wie ein Deutscher auch eine Ausländerin heiraten kann. Ihr könnt also eine Lebenspartnerschaft begründen. Allerdungs wird geprüft, ob eine Ernsthaftigkeit vorliegt. Eine Lebenspartnerschaft, die nur das Ziel verfolgt, einen Aufenthaltstitel zu schaffen, wird nicht eingetragen. Das wäre das gleiche wie eine Scheinehe, also eine Ehe nur zum Schein, um einem der Partner einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
Einen Aufenthaltstitel hätte dein Freund auch bereits mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Eine Einbürgerung ist nicht erforderlich, kann aber später sicher auch erfolgen. |