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Alt 29.11.2009, 20:46
maddin_81 maddin_81 ist offline
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Registriert seit: 20.11.2009
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Hallo Dirk,

vielen Dank für Deine Antwort. Anhand welcher Kriterien wird denn geprüft, ob die Ernsthaftigkeit einer Lebenspartnerschaft vorliegt? Wenn mein Freund in Besitz einer befr. Aufenthaltsgenehmigung ist, liegt dann für das Amt automatisch der Tatverdacht einer "Scheinehe" vor?
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