Schein-Lebenspartnerschaft Hallo,
nein, eine befristete Aufenthaltserlaubnis bedeutet nicht automatisch eine Schein-Partnerschaft. Das Amt kann aber Nachforschungen anstellen, auch nach Abschluss der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist sicher ein Anhaltspunkt, der zu Zweifeln Anlass geben kann. |