Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 09.12.2009, 00:24
Uwe Uwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhaltsklage

Hi,

wenn die ARGE es von dir verlangt, so besorge dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Dann kannst du dich vorab bei einem Rechtsanwalt für lediglich 10 Euro beraten lassen. Ist eine Klage notwendig. Wirst du Prozesskostenhilfe, heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe, bekommen. Also musst du dir keine großen Sorgen machen; der Rechtsanwalt prüft alles für dich.
Ich würd vom Anwalt auch mal prüfen lassen, was die ARGE so alles von dir verlangen darf und ob sie dir nicht die Adresse vom Exmann mitteilen muss.

Gruss
Mit Zitat antworten