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Alt 21.12.2009, 12:41
Dirk-0815 Dirk-0815 ist offline
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Rotes Gesicht Berücksichtigung von Schuldzinsen

Leider muß ich wohl mit dem unangenehmen Thema Unterhalt für mein Kind (6 Jahre) und meine Noch-Ehefrau beschäftigen.

Vor der Eheschließung habe ich eine Immobilie erworben, die ich auch selber (gegenwärtig auch noch meine Frau mit Kind) bewohne. Inwieweit werden Abtrag und Schuldzinsen bei der Berechnung des für den Unterhalt zugrunde zu lgendes (Netto-) Einkommens berücksichtigt?

Kann mir das einer sagen?
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