Thema: Neues FamFG
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Alt 31.08.2009, 22:18
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Standard Neues FamFG

Hallo,

nach dem neuen FamFG gibt es ab dem 1.9. die Möglichkeit, dass eine Betreuung sowohl unter Vormundschaftsgericht oder unter Betreuungsgericht geführt wird. Wann trifft das eine oder das andere zu?

Gruss
Herbert
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