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Neues FamFG
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31.08.2009, 22:18
Gast
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Neues FamFG
Hallo,
nach dem neuen FamFG gibt es ab dem 1.9. die Möglichkeit, dass eine Betreuung sowohl unter Vormundschaftsgericht oder unter Betreuungsgericht geführt wird. Wann trifft das eine oder das andere zu?
Gruss
Herbert
Gast
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