Hallo,
der Tabellenunterhalt nach
neuen Düsseldorfer Tabelle, die heute vom OLG Düsseldof veröffentlicht wurde, beträgt bei einem Einkommen bis 1500 Euro 317 Euro. Darauf wird das hälftige Kindergeld angerechnet.
Zu beachten ist zudem der gesetzliche Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Dieser beträgt für Kinder Kinder bis 6 Jahre 265 Euro pro Monat. Insoweit kann sich nicht auf den Selbstbehalt von 900 Euro berufen werden, was bei einem Teilzeitjob ohnehin nicht möglcih wäre.