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Alt 31.08.2009, 22:35
Gast Gast ist offline
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Verzicht auf Versorgungsausgleich

Hallo,

der Verzicht würde ja auch zu Lasten des Sozialhilfeträgers wirken, jedenfalls möglicherweise.

Auch aus diesem Grunde wäre er nicht wirksam bzw. die Einwilligung hierzu mit Schadensersatzansprüchen behaftet.

Grüsse

Mika
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