Nachranggrundsatz beim Elternunterhalt Hi,
Der Nachranggrundsatz beim Elternunterhalt bedeutet, dass die Voraussetzungen deines Unterhaltsanspruchs der Eltern gegen die Kinder viel enger sind, als für den Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber den Eltern.
Hintergrund ist die Annahme, dass sich die Kinder auf eine Unterhaltsleistung an die Eltern nicht eingestellt haben und durch die Sozialabgaben und Steuern ohnehin zur Finanzierung der Elterngeneration beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachranggrundsatz klar herausgearbeitet. Grundlegend ist die Entscheigung vom 7.6.05, 1 BvR 1508/96.
So müssen Eltern etwa ihr Vermögen verwerten, bevor sie einen Unterhaltsanspruch gegen die Kinder geltend machen können.
Ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn keine oder keine ausreichende Altersversorgung besteht oder die Eltern arbeitslos sind. Dann darf die Arbeitslosigkeit aber nicht vermeidbar gewesen sein: die Eltern müssen alle Arbeiten, auch qualitativ geringwertige, annehmen. |