Sorgerecht für gemeinsames Kind Hallo,
ihr seid verheiratet. Wenn ihr euch scheiden lasst, behaltet ihr grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht.
Das Problem wird jedoch sein, zu wem kommt die Tochter. Wenn du möchtest, dass deine Tochter bei dir lebt, dann musst du das auch sicherstellen können, d.h. du musst Zeit haben, dich trotz Beruf um sie zu kümmern.
Wenn du willst, dass sie bei dir lebt, darfst du auf keinen Fall ausziehen und die Tochter bei deiner Frau lassen. Da sinken deine Chancen rapide. Denn später wird geschaut: hat sich die tochter an das leben mit deiner Frau gewöhnt? Denn wenn sich irgendetwas in dieser Richtung verfestigt, stehten die Chancen schlecht, das wieder zu ändern.
Wenn deine Frau mit der Tochter ausziehen sollte, sofort, aber wirklich sofort zu Anwalt und zum Jugendamt; es keinesfalls zulassen. Sie darf auch gar nicht mit ihr ausziehen, da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und beide mit einem Wohnungswechsel einverstanden sein müsst.
Also die Sache keinesfalls schleifen lassen, wenn du was erreichen möchtest. Du musst auch sammeln, Beweise sammeln, dass du dich besser um deine Tochter gekümmert hast, als deine Frau und es immer noch tust.
Vielleicht können dritte Stellen bestäigten, dass du sie z.B. immer zum Kindergarten gebracht hast, dass du immer auf die Elternversammlungen gegangen bist usw.
Also du musst dir schon ziemlich viel Register ziehen.... |