Hallo,
der Krankenversicherungsbeitrag kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das ist z.B. der Fall, wenn man privat krankenversichert ist. Als normaler Arbeitgeber wird der Beitrag ja direkt vom Lohn abgehalten und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Ist das ausnahmsweise anders, dann wird der Krankenversicherungsbeitrag für die Unterhaltsberechnung vom Einkommen abgezogen.
Was die km anbelangt, so gilt folgendes: Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.
Lies mal hier:
Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsberechnung