Unterhalt für die Eltern Hi,
also Rechtsgrundlage für den Elternunterhalt ist § 1601 BGB. Danach müssen Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt zahlen. Eltern und Kinder sind in gerader Linie miteinander verwandt.
Unterhaltsansprüche setzen immer Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus.
Haben die Eltern also kein ausreichendes Einkommen, die Kinder jedoch, so sind die Kinder den Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Das Problem tritt des öfteren auf, wenn die Eltern in eine Pflegeeinrichtung kommen.
Gruss
Frauke |