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Alt 31.08.2009, 23:24
Gast Gast ist offline
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Standard Kosten - Prozesskostenhilfe

Hi,
wenn man die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann, so hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dieser Umfasst die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten. Der Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Es gibt hierzu Formulare, die man entweder über seinen Rechtsanwalt oder direkt beim Familiengericht erhält.

Gruss
Dagmar
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