Vorsorgevollmacht und Betreuer Also, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und dies wirksam ist, dann besteht i.d.R. kein Bedarf für die Bestellung eines Betreuers. Ich würde dem Amtsgericht die Tatsache mitteilen, dass du Inhaber einer Vorsorgevollmacht bist. Dann ist für den Bereich, auf den sich die Vollmacht erstreckt, erst mal keine Betreuerbestellung notwendig. Das ist ja Sinn dieses Instituts. Du kannst persönlich beim Amtsgericht vorbeigehen oder aber die Sache schriftlich darstellen. Am besten fügst du dann eine Kopie der Vorsorgevollmacht bei.
Viel Erfolg,
alex |