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Alt 05.02.2010, 14:14
larun2710 larun2710 ist offline
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Ich hatte zu Zeiten der Ehe diese 1.LV. Die Ehefrau ist nun nicht mehr die begünstigte.

Eine Unfallversicherung bestand damals gemeinsam. Jetzt natürlich separat für mich.

Rentenversicherung habe ich relativ neu.

Bafög zahle ich gemäß den gesetzl. Vorschriften seit 5 jahre nach Abschluss d. Studiums zurück.

Wieso ist es für den Kindesunterhalt wichtig, ob dies schon in der Ehe bestand?
Ich habe 2009 ein weiteres Kind bekommen.
Sind die Kinder nicht gleichberechtigt?
Mein Einkommen ist ja für das 2. Kind um all die genannten Posten ebenso reduziert wie für das erste.

lg larun
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