Scheidung Ausländer Hallo,
es kommt darauf an, wo ihr den wohnsitz habt. Wie du schreibst, ist der in Deutschland. Dann gilt deutsches Recht. Du musst durch einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag bei dem örtlich zuständigen Gericht stellen, also in dessen Bezirk ihr wohnt. Wenn dein Mann mit der Scheidung einverstanden ist, dann genügt eine Trennungszeit von einem Jahr.
Viele Grüße |