Scheidung im Rentenalter Hallo
wenn der Unterhaltspflichtige stirbt, dann - ganz klar - gibt es keinen Unterhalt mehr.
Bei der Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden Versorgungsansprüche übertragen. Daraus profitiert man aber erst im Rentenalter.
Witwenrente gib es nicht, auch klar.
Zunächst einmal bist du auch verpflichtet, einen Vollzeitjob aufznehmen. Du kannst bei einem 17jährigen Kind nicht mehr geltend machen, dass du es versorgen musst. Das Unterhaltsrecht ist vor kurzem erneuert worden. Nach neuem Recht ist jeder grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Wenn dein Einkommen aus einem Vollzeitjob nicht ausreicht, dann bleibt ein ergänzender Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt.
Gruss |