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Alt 06.02.2010, 17:06
wach wach ist offline
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Zitat von helpless Beitrag anzeigen
... er darf sie nur unter aufsicht sehen und das auch nur alle 14 tage für 2 stunden,sie ist ja noch so klein und muss das auch verarbeiten können
... Der Vater muss sich für seine Verfehlungen verantworten. Das Umgansrecht ist als Konsequenz daraus schon recht eingeschränkt. Für Schläge und Nötigung kommt das Strafrecht zum Zuge und das kann natürlich für den Kindesvater Konsequenzen nach sich ziehen dienatürlich auch in familienrechtliche Beschlüsse hinein ragen.

Geändert von wach (06.02.2010 um 17:11 Uhr)
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