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Alt 07.02.2010, 14:38
licka19 licka19 ist offline
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Registriert seit: 07.02.2010
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Standard Wann und aus welchen Gründen darf der Gerichtstermin verschoben werden?

Hallo Zusammen,
ich habe ein paar Fragen und werde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Mein Mann hat Anfang 2009 die Scheidung eingereicht. Wir haben am Anfang unsere Ehe einen Ehevertrag unterschrieben, dass nach der Scheidung kein von uns ein Anspruch auf Besitz von anderem und auf Unterhaltsgelt haben wird.
Ich habe kein Anwalt, da ich mir dachte: mein Mann bleibt mit eigenem Haus, bei dem ich ihm viel mit der Renovierung, etc. geholfen habe, mit einem guten Einkommen, eigenem Garten, Garage und fast alle Möbel, die wir gemeinsam angeschafft haben und mit dem Ehevertrag eigentlich alles geklärt ist und nur die Formalitäten noch angehalten werden sollen. Der Scheidungstermin stand fest und es war eigentlich alles klar, bis mein Mann erfahren hat, dass ich seit kurze Zeit mit anderem Mann zusammen bin. Kurz danach wurde die Scheidungstermin auf 2 Wochen verschoben und der beschiuldet mich, dass ich ihm während des Ehe schon immer ausgenutzt habe (was überhaupt nicht stimmt).
Sorry für Details, aber ich denke, die sind wichtig.
Hier sind meine Fragen:
da ich seit einem Jahr ein bisschen mehr, als mein Mann verdien, kann er trotz unseren Ehevertrag auf Unterhaltsgeld Anspruch haben? Wenn ja, werde ich von dem Gericht darüber informiert? Und wenn ich kurzfristig darüber informiert werde, kann ich den Scheidungstermin verschieben? Wenn ja: wie lang habe ich dann Zeit bis zum nächsten Termin?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!!!
P.S. Sorry für die Fehler, Deutsch ist nicht meine Muttersprache!
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