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Alt 07.02.2010, 14:46
larun2710 larun2710 ist offline
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Beiträge: 11
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Um es etwas klarer zu machen:

1 Exfrau -kein Unterhaltsanspruch
1 Kind mit Exfrau 7 Jahre
1 Kind aus meiner jetzigen Beziehung 1 Jahr

Es geht mir nicht um die Bestimmung des Unterhaltes, sondern nur darum, was ich an Versorgungsaufwendungen von meinem Netto abziehen kann.

ich habe all dies :

- 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
- private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- priv. Rentenversicherung
- Bafög

von meinem Netto abgezogen, dann noch die 5% Pauschale weg und dann den Unterhalt aus der Tabelle genommen.

Ich verstehe nicht warum der Anwalt Bafög und Versicherungen nicht gelten lässt.

Was darf ich also abziehen? Ich bin Angestellter.
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