Um es etwas klarer zu machen:
1 Exfrau -kein Unterhaltsanspruch
1 Kind mit Exfrau 7 Jahre
1 Kind aus meiner jetzigen Beziehung 1 Jahr
Es geht mir nicht um die Bestimmung des Unterhaltes, sondern nur darum, was ich an Versorgungsaufwendungen von meinem Netto abziehen kann.
ich habe all dies :
- 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
- private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- priv. Rentenversicherung
- Bafög
von meinem Netto abgezogen, dann noch die 5% Pauschale weg und dann den Unterhalt aus der Tabelle genommen.
Ich verstehe nicht warum der Anwalt Bafög und Versicherungen nicht gelten lässt.
Was darf ich also abziehen? Ich bin Angestellter. |