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Alt 08.02.2010, 18:17
ulika ulika ist offline
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 4
Standard Unterhalt im totesfall

Hallo edi,
es gibt keine nennenswerte Hinterlassenschaft im falle eines Totes außer Schulden von Seiten des mannes: überzogenes Konto; ist aber im überschaubarem Rahmen, wir haben Gütertrennung.
mfg ulika
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