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Unterhalt im Totesfall
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08.02.2010, 19:17
ulika
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 4
Unterhalt im totesfall
Hallo edi,
es gibt keine nennenswerte Hinterlassenschaft im falle eines Totes außer Schulden von Seiten des mannes: überzogenes Konto; ist aber im überschaubarem Rahmen, wir haben Gütertrennung.
mfg ulika
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