Hallo Libertine,
Als wenn ihr euch scheiden lassen wollt,müßt ihr erstmal 12 Mt.
"getrennt" leben.Dann die Scheidung bei einem RA einreichen.
In dieser Trennungszeit muß Trennungsunterhaltgezahlt werden ,
Vorraussetzung das einer von euch "Leistungsfähig" ist.
Deinem Noch-Ehemann kann ein Job zugemutet werden.
Der Trennungsunterhalt ist abhänging von deinem Einkommen( oder seinem).
Zugewinn kann nur verteilt werden,wenn auch vorhanden.
Also wie hoch ist dein Einkommen ?
lg
edy |