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Alt 16.02.2010, 12:46
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 550
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Hallo Libertine,

Als wenn ihr euch scheiden lassen wollt,müßt ihr erstmal 12 Mt.

"getrennt" leben.Dann die Scheidung bei einem RA einreichen.

In dieser Trennungszeit muß Trennungsunterhaltgezahlt werden ,
Vorraussetzung das einer von euch "Leistungsfähig" ist.

Deinem Noch-Ehemann kann ein Job zugemutet werden.

Der Trennungsunterhalt ist abhänging von deinem Einkommen( oder seinem).

Zugewinn kann nur verteilt werden,wenn auch vorhanden.

Also wie hoch ist dein Einkommen ?

lg
edy
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