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Alt 19.02.2010, 13:28
edy edy ist offline
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Hallo Ron0815,

Trennungsunterhalt muß immer gezahlt werden.

Grobe Rechnung ist folgende:

Differenz zwischen dem durchschnittlichen EK der letzten 12 Mt. +
Urlaubs-,Weihnachtsgeld+ Steuerrückerstattung und dem Einkommen deiner Frau (hier auch Durchschnitt ) geteilt durch 2=?

und dies ist als Ausgleich zu zahlen.

Du hast allerdings einen Selbstbehalt deiner Frau gegenüber von 1000€.

Zitat:
Macht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant?
Das wirst du nicht steuern können,ab dem Zeitpunkt wo du "in Verzug" gesetzt wirst ( z.B. Schreiben vom RA deiner Frau )wird "verhandelt".

lg
edy


lg
edy
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