Hallo Ron0815,
Trennungsunterhalt muß immer gezahlt werden.
Grobe Rechnung ist folgende:
Differenz zwischen dem durchschnittlichen EK der letzten 12 Mt. +
Urlaubs-,Weihnachtsgeld+ Steuerrückerstattung und dem Einkommen deiner Frau (hier auch Durchschnitt ) geteilt durch 2=?
und dies ist als Ausgleich zu zahlen.
Du hast allerdings einen Selbstbehalt deiner Frau gegenüber von 1000€.
Zitat:
Macht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant? |
Das wirst du nicht steuern können,ab dem Zeitpunkt wo du "in Verzug" gesetzt wirst ( z.B. Schreiben vom RA deiner Frau )wird "verhandelt".
lg
edy
lg
edy