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Alt 23.02.2010, 18:45
martinvoll martinvoll ist offline
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Registriert seit: 23.02.2010
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Zitat von MUC Beitrag anzeigen
Gilt das auch rückwirkend?

Wie ist das, wenn der ex-Partner seit Jahren vom Gericht festgelegten Ehegattenunterhalt bezieht, trotz Halbtagsjob (nicht 400€)?

Tochter in ihrem Haushalt ist 15
Hallo MUC

es geht also um Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes nach Scheidung.
Es gibt ein Urteil über den Unterhalt. Es müßte ein Anspruch auf eine Äbänderung des Unterhaltstitels geben.
Dieser könnte sich daraus ergeben, dass sich die Einkommensverhältnisse der Mutter durch den Teilzeitjob wesentlich geändert haben. Nach den neuen Regelungen dürfte es sich nicht mehr um eine überobligatorische Beschäftigung handeln.
Am besten mal einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen.
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