Es geht zunächst um das anrechenbare bereinigte Einkommen.
Der angemessene Selbstbehalt eines Kindes ggü. seinen Eltern beträgt 1.400 Euro zzgl. 1.050 Euro für einen Ehepartner zzgl. Kindesunterhalt (Ziffern 21 + 22. der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien). Das übersteigende Einkommen kann bis zu 50 Prozent für Elternunterhalt herangezogen werden. |