Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 23.02.2010, 18:48
martinvoll martinvoll ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 8
Standard

Es geht zunächst um das anrechenbare bereinigte Einkommen.
Der angemessene Selbstbehalt eines Kindes ggü. seinen Eltern beträgt 1.400 Euro zzgl. 1.050 Euro für einen Ehepartner zzgl. Kindesunterhalt (Ziffern 21 + 22. der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien). Das übersteigende Einkommen kann bis zu 50 Prozent für Elternunterhalt herangezogen werden.
Mit Zitat antworten