Zitat:
Zitat von martinvoll Hallo Olaf,
aber das war doch eheprägend ,
das heißt auch während eures Zusammenlebens hast du ca. 2000 Euro mtl. verdient und ihr habt ca. 800 Euro mtl. für die Ausbildung deiner Frau gezahlt.
Wenn es eine Ausbildung ist, könnte sie ggf. BAFöG beantragen. Einfach mal nachfragen. |
Hmm, hast Du dir meinen Beitrag richtig durchgelesen?
Ich hatte vorher ein höheres Einkommen, da ich durch das Ehegatten-Splitting eine höheres Netto-Einkommen hatte und meine Ex hat ein Darlehen laufen, mit dem sie die Ausbildung finanziert...