Hallo raklie ,
Wenn die Ex Leistungen vom Amt bezieht, muss Sie den gesamt möglichen Unterhalt von deinem Partner fordern.
Absprachen unterhalb sind nicht möglich.
Sie kann doch nicht auf Geld verzichten was ihr zusteht,und dann dies
vom Staat einfordern.
Und hier in diesem Fall doppelt kassieren.
Das Amt verlangt die Auskunft,damit solche Absprachen nicht statt-
finden können.
lg
edy |