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Alt 26.02.2010, 20:58
raklie raklie ist offline
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Registriert seit: 26.02.2010
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Ist es nicht so, daß pro Kind ( 11 u. 14 J. ) 251€ Regelleistung nach SGB II abzüglich Kindergeld gezahlt wird? Oder wird das Kindergeld auf die Regelleistung der Mutter als Einkommen angerechnet?

Die ARGE sollte doch zufrieden sein, wenn die ausgezahlte Leistung der Kinder durch Zahlungen des Kindsvaters gedeckt sind. Sofern mein Partner den vollen Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen muß, ist unsere komplette Lebensplanung zunichte gemacht. Wir wollten eigentlich auch gemeinsame Kinder, dies kann man sich dann allerdings nur noch leisten wenn man selbst ALG 2 beantragt, da ja mein Einkommen wegfiele.
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