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Unterhaltsforderung ARGE
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27.02.2010, 09:14
raklie
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Beiträge: 3
Wie ist es eigentlich um meine Auskunftspflicht bestellt? Ich habe mit den Kindern nichts zu tun. In dem Schreiben wird auf eine Widerspruchsmöglichkeit gemäß §60 SGB II hingewiesen.
Ich sehe nicht ein, meine kompletten Verhältnisse offenzulegen.
raklie
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