Unterhalt bei Selbständigkeit Hallo,
wenn dein Ex nicht selbständig wäre, dann würde der Unterhalt von seinem Nettogehalt berechnet werden. Bei Selbständigkeit gilt nichts anderes. Er kann von seinem Brutto Abzüge für Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung machen. Auch Altschulden kann er abziehen, wenn es sich um vorheheliche Schulden handelt und er allein auf die Schulden zahlt.
Der Beitrag zur ges. Rentenvers. beträgt etwa 20 Prozent, zur ges. Krankenvers. 14 Prozent, zur Pflegevers. 2 Prozent.
So wie ich es sehe, scheint seine Berechnung nicht ganz unrichtig zu sein. Du kannst aber verlangen, dass er Nachweise über Einkommen und Höhe der Abzüge erbringt. Wie hoch die abzugsfähigen Ratenzahlung für das Haus sein dürfen, kann ich nicht beantworten. Dabei spielt auch eine Rolle, wer das Haus nun bekommt. Tilgung darf jedenfalls nicht abgezogen werden.
Gruss |