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Alt 04.03.2010, 20:23
Lara Lara ist offline
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Standard Unterhaltspflicht bei Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo,

ja, zu dem kleinen Selbstbehalt von 770 Euro als nicht Erwerbstätiger kannst du einen Sonderbedarf wegen der Schwerbehinderung geltend machen. Die musst den zusätzlichen Bedarf allerdings konkret in der Höhe nachweisen.

Wenn noch ein Unterhaltstitel gegen dich besteht, dann muss der abgeändert werden, wenn deine Einkommen nun geringer ist, als in dem Titel festgelegt. Darum musst allerdings du dich bemühen. (Abänderungsklage beim Amtsgericht).

Wenn du auf dem zweiten Arbeitsmarkt arbeitest, gilts du weiterhin als Erwerbsunfähig und der Sebstbehalt bleibt bei 770 und nicht bei 900 Euro. Allerdings darfst du, wie oben erwähnt, die Sonderbedarfe der Schwerbehinderung zusätzliche geltend machen.

Gruss
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