Verfahrenspfleger im Sorgerechtsverfahren Hallo,
ein Verfahrenspfleger nimmt die Interessen des Kindes im Gerichtsverfahren wahr, da das Kind sich noch nicht selbst vertreten kann und die Eltern nicht objektiv sind. Im Sorgerechtsverfahren wird häufig ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der beurteilen soll, was für das Kind objektiv das beste ist. Klar, er kann das nur aus seiner Sicht beurteilen und dem Gericht dann mitteilen. Das Gericht mißt seiner Stellungnahme aber ein Gewicht bei. |