Endvermögen bewerten Hallo,
ja, bei Sachwerten besteht immer das Problem der Bewertung des Endvermögens. Wenn dein Ex behauptet, das Haus wäre X Euro wert, und du behauptest was anderes, musst du das beweisen, da du ja die Forderung aufstellst. Fällt der Beweis positiv aus, so muss dein Ex die Kosten tragen. Übrigens musst du nicht den Gutachter bestellen, sondern dies macht das Gericht, wenn die Höhe des Zugewinns streitig ist.
Gruss |