unterhalt rangfolge ehefrau und neue frau Hallo,
klar ist die Ex verplichtet alles zu tun, damit sie wieder gesund und arbeitsfähig wird. Allerdings musst du im Streitfall beweisen, dass sie nichts getan hat. Das dürfte schwierig werden.
Wenn sie einen Anspruch auf Rente hat, muss sie diesen natürlich geltend machen. Es kommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Betracht, EU-Rente. Allerdings müssen die Voraussetzungen vorliegen. Wenn sie nicht gearbeitet hat, dann dürfte auch kein Anspruch bestehen. Unter Umständen kann sie auf dem zweiten Arbeitsmarkt arbeiten. Stichwort: Werkstatt für behinderte Menschen, WfbM. Dort kann sie dann rentenwirksam Arbeiten.
Wenn deine jetzige Frau nicht mehr arbeitet, musst erhöht sich die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen für Dich.
Der Unterhaltsbedarf einer geschiedenen und einer neuen Ehefrau beeinflussen sich. Gegenüber einer einzelnen unterhaltsberechtigten Ehefrau gilt seit je her der Halbteilungsgrundsatz, d. h., der Unterhaltsverpflichtete ist bei Wahrung seines Selbstbehaltes und unter Berücksichtigung eines Erwerbsvorteils zur Zahlung des hälftigen Einkommens als Ehegattenunterhalt verpflichtet. Kommt eine weitere (aktuelle) Ehefrau hinzu, erfolgt in der Regel eine Drittelung des Einkommens.
Fazit: man kann schon was tun.
Gruss |