Möbel und Hausrat bei Trennung Hallo,
zunächst ist es so, dass das Eigentum an den Gegenstände durch die Trennung nicht berührt wird. Stand z.B. ein Schrank zuvor in deinem alleinigen Eigentum, so bleibt das auch mit der Trennung so. Habt ihr euch Sachen zusammen gekauft, so seit ihr Miteigentümer.
Dennoch kann man zwar grundsätzlich jedoch nicht ohne weiteres die Dinge herausverlangen, die einem allein gehören.
Man ist verpflichtet, die Sachen dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führunge eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung der Billigkeit entspricht.
Wird man sich nicht einig, so kann man gem. § 1361 a BGB eine vorläufige Regelung durch das Familiengericht herbeiführen. |