Trennung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Hallo,
es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Spezielaregelungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gibt es in Deutschland grade nicht.
Also, seit ihr Miteigentümer, müsst ihr euch auseinandersetzen. Notfalls die Sache verkaufen und euch das Geld teilen.
In der Wohnung wohnen bleiben darf der, dem die Wohnung gehört oder Mietpartei ist. Sind beide Mietpartei, so muss eine Einigung erzielt werden. Derjenige, der auszieht, bleibt aber weiterhin Mietpartei, bis eine Kündigung oder eine Aufhebung des Mietverhältnisses erfolgt ist. |