Umgangsrecht und Besuchsrecht Kind Hallo,
ich denke, da kann man sicherlich dir Recht geben, man könnte aber auch dem Jugendrecht geben. Es kommt darauf an, wie man Zuhause definiert. Es gibt in der heutigen Zeit schon viele geschiedene Eltern, die das Kind wechselseitig bei sich wohnen haben. Und die Kinder kommen gut damit klar, fühlen sich wohl und möchten dies auch.
Es ist doch so, klar, hast du direkt von deinem Kind nur an den Wochenenden und Ferien etwas, doch indirekt ist es viel mehr. Es geht ja nicht nur darum, mit dem Kind etwas zu unternehmen, sondern ein Näheverhältnis aufzubauen, und das geschieht dadurch, dass du es versorgst, dass es bei dir wohnt, schläft und lebt. Aber ein Anrecht auf ein solches Näheverhältnis hat das Kind auch dem Vater gegenüber. Beide Eltern stehen da an sich gleichwertig nebeneinander.
Sicherlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, aber - und das ist lediglich meine persönliche Meinung - im allgemeinen dürfte es für das Kind nicht verkehrt sein, wenn es zu beiden Elternteilen eine gleichwertige Beziehung aufbauen kann. Und das ist meines Erachtens nach nur dadurch zu erreichen, dass es auch beim Vater leben kann.
Viele Grüße |