Vorsorgeaufwendungen Hallo,
Vorsorgeaufwendungen können vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden. Bei der Rentenversicherung sind das die Beiträge, die der ges. Rentenversicherung entsprechen würden und die Beiträge, die einer Riester Rente entsprechen würden.
Auch die Kosten für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung sind absetzbar.
Lebensversicherung zählt zur Altersvorsorge, wenn sie dafür eingesetzt werden soll.
Freiwillige Zahlungen in den Bausparvertrag sind Privatsache, wenn es sich nicht um Rückzahlungen handelt.
Besondere Krankheitskosten können u.U. auch abgesetzt werden.
Die Kosten für den Kindergarten muss zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.
Viele Grüße |