So weit wie ich informiert bin, ist es es dem KV bis 25Km zuträglich sein Kind zu besuchen. Wenn Sie weiter weg ziehen, müssen Sie dem Vater entweder räumlich oder anders wie entgegen kommen. Da der KV sein Kind ja nur für 2h unter Begleitung sieht, werden sie, wenn Sie keine andere Lösung mit dem KV hinbekommen, wohl oder übel fahren müssen.
Versuchen sie sich beide in diesem Punkt zu einigen ... Nur Mut ... Es werden im Laufe der Zeit noch viele Schwierigkeiten in Bezug auf Euer gemeinsames Kind zu meistern sein. |