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Alt 01.04.2010, 20:39
wach wach ist offline
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Wenn die Kindesmutter in das Ausland zieht und dort wohnen bleibt kann Sie beispielsweise keine Zustimmung in wichtigen Belangen des Sorgerechtes geben. Unterschriften bei anstehenden Operationen, schulischen Angelegenheiten etc. ...
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht müssen ja manchmal beide Erziehende zustimmen und was natürlich nur geht, wenn auch beide Eltern sich zumindestens Treffen und sich Abstimmen können. Wenn die Kindesmutter für immer im Ausland bleibt und nicht zurück kehrt ist die Sache klar. Dann bekommt der Kindesvater auf Antrag bei Gericht das Sorgerecht mit großer warscheinlichkeit übertragen. Wenn die Kindesmutter regelmäßig zurück kehrt und quasi Urlaub mit dem Kind verbringt, können auf Antrag dem Kindesvater eventuell Teilbereiche des Sorgerechtes übertragen werden. ... z.B. Vermögenssorge oder/und Gesundheitssorge und auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht. ... Das hängt aber von den Umständen ab.

Wie lange will die Kindesmutter denn im Ausland wohnen und wie oft wird sie zu Besuch kommen? Hält die Kindesmutter am Sorgerecht fest? Wie alt ist das Kind?

Geändert von wach (01.04.2010 um 20:45 Uhr)
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