Ehehindernisse Hallo Heike,
also, ein Ehehindernis ist ein Fakt, der die Ehefähigkeit eines der Verlobten verhindert. Hervorzuhebende Ehehindernisse sind beispielsweise die fehlende Geschäftsfähigkeit, Ehemündigkeit sowie die Eheverbote oder ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen. Wichtigstes Eheverbot ist wohl die Doppelheirat und das Verbot der Heirat von Verwandten in grader Linie und von Geschwistern.
Die Ehemündigkeit erlangt man grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Eine Heirat mit 16 ist allerdings auch schon möglich, wenn der andere Teil volljährig ist und zudem das Vormundschaftsgericht eine Befreiung vom Erfordernis der Volljähigkeit ausspricht.
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